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Vertrag widerrufen
Seit 19. Juni 2026 gilt EU-weit die Pflicht zur Bereitstellung einer elektronischen Widerrufsfunktion für B2C-Online-Verträge, geregelt durch die Richtlinie (EU) 2023/2673, mit der der europäische Gesetzgeber eine neue Pflicht zur Bereitstellung eines elektronischen Widerrufsbuttons für bestimmte online geschlossene Verbraucherverträge eingeführt hat. In Österreich erfolgt die Umsetzung gem § 13a FAGG, in Deutschland gem § 356a BGB.
Füll das folgende Formular aus, um uns den Widerruf zu schicken:
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