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Vertrag widerrufen

Seit 19. Juni 2026 gilt EU-weit die Pflicht zur Bereitstellung einer elektronischen Widerrufsfunktion für B2C-Online-Verträge, geregelt durch die Richtlinie (EU) 2023/2673, mit der der europäische Gesetzgeber eine neue Pflicht zur Bereitstellung eines elektronischen Widerrufsbuttons für bestimmte online geschlossene Verbraucherverträge eingeführt hat. In Österreich erfolgt die Umsetzung gem § 13a FAGG, in Deutschland gem § 356a BGB.

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Wir schätzen dein Feedback und möchten uns stets verbessern, daher sind wir dir dankbar, wenn du dir Zeit nimmst, uns zu sagen, was wir besser machen können. Das ist völlig freiwillig.

Es werden nur die für die Bearbeitung des Widerrufs erforderlichen Angaben erhoben.

Hinweis: Diese Widerrufsfunktion dient ausschließlich der Erklärung eines bereits bestehenden gesetzlichen oder vertraglichen Widerrufsrechts. Die Angaben werden gemäß unserer Datenschutzerklärung verarbeitet. Weitere Informationen zu Frist und Voraussetzungen des Widerrufs finden Sie in unserer Widerrufsbelehrung.

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